Dienstag, 07. September 2010
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MERKUR Telekom Ltd. (AGB)
       
I. Allgemeine Bestimmungen
  a. MERKUR Telekom Ltd. (im folgenden MERKUR) ist Vermittler der Dienstleistungen von verschiedenen Telekommunikationsanbietern (im folgenden Plattformbetreiber) für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und vermittelt insbesondere Prepay-Calling-Cards (nachfolgend Calling-Cards) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den nachfolgenden AGB im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Durch die Vermittlung von MERKUR kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Plattformbetreiber und dem Erwerber der Leistungen zustande.
  b. Im Rahmen der Telekommunikationsdienstleistungen über die Calling-Card gelten die nachfolgenden AGB ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt MERKUR nicht an, es sei denn, MERKUR hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch, wenn MERKUR in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen ihre Leistung vorbehaltlos ausführt.
       
II. Leistungen von MERKUR
  a. MERKUR vermittelt Calling-Cards mit deren Erwerb dem Kunden unter Verwendung der auf der Calling-Card angegebenen und unter Beachtung des dort beschriebenen Vorganges die Möglichkeit eingeräumt wird, über passende Dienstleister Telefonverbindungen herstellen zu lassen, solange unter Berücksichtigung des bereits abtelefonierten Betrages noch ein ausreichendes Restguthaben besteht.
  b. Der Kunde muss damit rechnen, dass die Telefonverbindungen nicht jederzeit hergestellt werden können.
  c. Der Kunde geht mit der Vermittlung der Dienstleistung ausschließlich ein Vertragsverhältnis mit dem auf der jeweiligen Calling-Card abgedruckten Anbieter und nicht mit MERKUR ein. Die kompletten Anschriften der Anbieter finden sich unter Punkt XI.
  d. Darüber hinaus tritt MERKUR als Dienstleister für die Anbieter bzw. Plattformbetreiber auf und betreibt für diese u.a. die Hotline und bearbeitet die Kundenanfragen.
       
III. Aussetzen der vertraglichen Leistungen
  a. MERKUR im Auftrag des Plattformbetreibers oder der Plattformbetreiber selbst sind berechtigt, die vertraglichen Leistungen ohne Ankündigung und ohne Einhaltung einer Wartefrist auszusetzen, wenn
    i. der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat oder
    ii. eine Gefährdung der Einrichtungen eines beauftragten Telekommunikations-Dienstleisters oder der öffentlichen Sicherheit droht.
  b. Kann der Plattformbetreiber die Vertragsleistung infolge von Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für den Plattformbetreiber unabwendbarer Umstände nicht erbringen, ist der Plattformbetreibers für den Zeitraum der Fortdauer des Leistungshindernisses von der Verpflichtung zur Erbringung der Vertragsleistung frei.
       
IV. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
  a. Störungen im Gebrauch der Calling-Cards und sonstige Beanstandungen wird der Kunde MERKUR als Beauftragte des jeweiligen Plattformbetreibers oder dem Plattformbetreiber selbst unverzüglich mitteilen.
  b. Der Kunde ist verpflichtet, seine PIN-Nummer vor unbefugter Nutzung zu schützen.
  c. Der Kunde ist verpflichtet, die auf der Calling-Card angegebene PIN-Nummer gemäß den Hinweisen des Plattform-Betreibers zu benutzen. Insbesondere muss er die Nummern zur Verbindungsherstellung aus dem Fest- oder Mobilfunknetz gemäß den Vorgaben auf der Calling-Card nutzen.
       
V. Zahlungsbedingungen
  a. In jedem Fall der unter Verwendung der auf den Calling-Cards angegebenen Telefon- und PIN-Nummer erfolgten Nutzung wird das Kartenguthaben des Kunden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste in Höhe der tatsächlich angefallenen Gesprächsgebühren von Seiten des jeweiligen Plattformbetreibers belastet. Dem Kunden wird jeweils nach Eingabe der Zielrufnummer sein aktuelles Kartenguthaben in verbleibenden Gesprächsminuten für die aktuell angewählte Destination, unter Berücksichtigung der Zugangsnummer angesagt.
  b. Die zu zahlende Verbindungsdauer beginnt mit Entgegennahme des Anrufs auf der Calling-Card Plattform des jeweiligen Plattformbetreibers und startet dementsprechend mit der ersten vernehmbaren Ansage. Die Verbindungsdauer endet, sobald diese Verbindung getrennt wird.
  c. Der in den Informationsblättern, dem Internet sowie Preislisten der Calling-Cards angegebene Preis ist abänderbar und gibt die Gesprächsgebühr pro Minute der Verbindungsdauer an. Die Abrechnung erfolgt gemäß der in den Informationsblättern sowie Preislisten abgedruckten Taktung, bzw. solange nichts anderes angegeben wurde, im Minutentakt. Die anfallende Gesprächsgebühr wird auf den nächsten vollen Centbetrag aufgerundet.
  d. Einwendungen gegen die Belastung des Kartenguthabens sind durch den Kunden innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung des verbleibenden Kartenguthabens schriftlich zu erheben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Einwendung. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
Die schriftlichen Einwendungen können sowohl an MERKUR, als auch an den jeweiligen Plattformbetreiber selbst gerichtet werden. Werden die Einwendungen an MERKUR gerichtet, wird diese die Einwendungen umgehen an den jeweiligen Plattformbetreiber weiterleiten.
       
VI. Vertragsdauer
  a. Die Calling-Card ist nur für einen begrenzten Zeitraum einsetzbar. Der Geltungszeitraum ist abhängig von dem auf der Karte befindlichen Guthaben. Solange sich auf der Karte ein ausreichendes Restguthaben zur Herstellung einer Telefonverbindung befindet kann die Karte gemäß den vertraglichen Bedingungen genutzt werden.
  b. Ab dem Zeitpunkt der Erstnutzung der Calling-Card werden mindestens 0,50 € pro Monat abgerechnet auch wenn die tatsächlichen Kosten für die Nutzung unter diesem Betrag liegen. 
       
VII. Haftung
  a. MERKUR leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die aus der Beratung und Vermittlung der Verträge für die Plattformbetreiber abgeleitet werden können und zwar in folgendem Umfang:
    i. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe.
    ii. bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
  b. Die Haftung für alle übrigen Schäden - insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenem Gewinn - ist ausgeschlossen.
  c. Soweit die Haftung von MERKUR ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MERKUR.
  d. Ebenso haftet MERKUR nicht für Schäden, für deren Entstehen die Leistungen, Übertragungswege oder die technischen Einrichtungen der Dritten oder die technische Einrichtung des Plattformbetreibers ursächlich waren.
  e. MERKUR haftet nicht für die unbefugte Nutzung der Telekommunikationsdienstleistungen durch Dritte.
       
VIII. Speicherung von Verbindungsdaten
  a. MERKUR weist darauf hin, dass die angefallenen Verbindungsdaten nach Ablauf einer Frist von 80 Tagen nach Mitteilung des verbleibenden Kartenguthabens vom Plattformbetreiber gelöscht werden.
  b. Sind die Verbindungsdaten nach Ablauf der in Abs. (a) genannten Frist gelöscht worden, ist MERKUR im Auftrag des Plattformbetreibers bzw. der Plattformbetreiber selbst insoweit von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung befreit.
  c. Hat der Kunde gegen die Höhe der abgebuchten Verbindungsentgelte Einwendungen in der genannten Frist erhoben, so ist der Plattformbetreiber berechtigt, die Daten bis zur endgültigen Klärung der Einwendungen zu speichern.
       
IX. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis
  a. MERKUR verpflichtet sich, soweit im Rahmen der Dienstleistungen für den jeweiligen Plattformbetreiber notwendig, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren.
  b. Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das BDSG, TKG bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
       
X. Schlussbestimmungen
  a. Nebenabreden, Abweichungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
  b. Es besteht die Möglichkeit, diese AGB und die entsprechenden Preislisten im Internet einzusehen, anzufordern oder auszudrucken. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich im Internet.
  c. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt.
  d. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
       
XI. Anschriften der Plattformbetreiber
    1. go bananas Best Quality
      MERKUR Telekom AG
Lättichstrasse 1a
Postfach 525
CH-6341 Baar
Schweiz
       
    2. goBananas More Minutes
      MEDIACARD AG
Bitzighoferstrasse 9
CH-6060 Samen
Schweiz
       
    3. National Call
      MERKUR Telekom AG
Lättichstrasse 1a
Postfach 525
CH-6341 Baar
Schweiz
       
      Stand Mai 2009
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